Die Nebentätigkeiten von Beamten werden nun schärfer im Land Baden-Württemberg kontrolliert, wie das Finanzministerium von Edith Sitzmann (Grüne) mitteilte. Ziel ist es, ein „angemessenes Verhältnis zur Haupttätigkeit“ zu schaffen. Zudem soll das Ausüben der Nebentätigkeiten „zukünftig transparenter gestaltet werden“.

Frühere Auskunft über Art und den Umfang der Nebentätigkeit unablässig

Beamte müssen wesentlich früher über die Art und den Umfang der Nebentätigkeit Auskunft geben, um dass eine genaue Prüfung des Nebenjobs möglich gemacht werden kann. Augenmerk liegt dabei auf Beamte, die einen Nebenjob haben, welcher hohe zusätzliche Einkommen einspielt. Durch die Kontrollen sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden, die bei „spätestens ab circa 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts“ entstanden sein könnten. Der Nebenjob könnte dann „ein Indiz für einen Interessenkonflikt sein“, wie in einem Rundbrief mitgeteilt wird.

Vor allem die Steuerverwaltung wird geprüft

Besonders in Augenschein genommen werden Beamte der Steuerverwaltung. Diese sind verstärkt in der Ausbildung und Weiterbildung von Steuerberatern engagiert. Die Abteilung von Michael Schmitt, dem Abteilungsleiter, hat bereits eine Selbstverpflichtung abgegeben, in der bekräftigt wurde, dass „auf entgeltliche Vorträge bei einzelnen Firmen, Beratungsgesellschaften oder Anwaltskanzleien“ verzichtet werden wird, „um von vornherein den Anschein einer Verflechtung zu vermeiden“. Bisher wurden bereits einige Fälle offenkundig, bei denen Nebentätigkeiten im Interessenkonflikt stehen würden.

Liste der Nebentätigkeiten von Beamten machte Ausmaß ersichtlich

Die verschärften Regelungen in Auftrag gegeben hatte der neu berufene Amtschef des Ministeriums, Jörg Krauss, als ihm zum Jahreswechsel eine Liste mit den Nebentätigkeiten ausgehändigt wurde. Danach habe er mit den entsprechenden Beamten gesprochen und „den künftigen transparenten Umgang mit Nebentätigkeiten in die Wege geleitet“.

Der neue Amtschef hat somit erneut eine Diskussionsfrage aufgenommen, die bereits vor einigen Jahren aufkam. Schon damals wurde vor allem aus der Finanzverwaltung laut, dass es einige Beamte gibt, die im Rahmen ihrer Nebentätigkeit sich über ihre Grenzen hinweg setzen würden.

Die verschärften Regelungen sollen von den nachgeordneten Behörden wie der Oberfinanzdirektion (OFD) übernommen werden. Auch in dieser Abteilung ist es bereits offenkundig geworden, dass einige Beamte ein höheres Einkommen aus ihrer Nebentätigkeit erzielen, als es eigentlich erlaubt sei.