Die Beamtenbesoldung des Landes Berlin verstößt unter Umständen gegen das europäische verbot der Altersdiskriminierung. Das zumindest behauptet eine Reihe von Klägern, die den Fall nun vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin beschloss diese Prüfung der Besoldungsregelungen bis zum 31.07. und nach dem 01.08.2011 auch vor dem Hintergrund, die Rechtsfolgen eines Verstoßes auszuarbeiten.
Bis zum 31.Juli 2011 galt eine Besoldung nach dem Alter des Beamten. Das bedeutete im Klartext, dass ein lebensälterer Beamter immer höheres Gehalt erhielt, als ein jüngerer Kollege, unabhängig von Diensterfahrung und Einstellungstermin. Ab dem 01.08.2011 dann die Änderung der Rechtslage, die Beamte nur noch nach der tatsächlichen Berufserfahrung besolden sollte. Doch bei Bestandsbeamten wurde hiernach eine Berufserfahrungsrechnung fingiert, um an die neue Besoldung anzuknüpfen. Damit wurden wiederum Beamte, die in höherem Alter eingestellt wurden bevorzugt gegenüber solchen, die in jüngeren Jahren die Beamtenlaufbahn antraten.
Für die Kläger ist der Fall klar: Noch immer orientiert sich das Grundgehalt der Berliner Beamten am Alter bei der Begründung der Beamtenverhältnisse, ohne hinreichende Begründung und damit noch immer gegen das europäische Gesetz wider der Altersdiskriminierung verstoßend. Nur eine Umkehr des Besoldungsgesetzes und Besoldung nach dem höchsten Satz könnten einen Übergang in ein diskriminierungsfreies System für alle Beamten gewährleisten. Ob dem tatsächlich so ist, muss der Europäische Gerichtshof nun prüfen.
Quelle: berlin.de
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