In Berlin ist erneut gegen das Besoldungsgesetz geklagt worden. Dieses Mal handelt es sich um sechs Berliner Landesbeamte, die Klage beim Verwaltungsgericht einlegten, weil sie sich aufgrund ihres Alters zu unrecht in eine Besoldungsstufe eingruppiert fühlten. Die Richter des Verwaltungsgericht lassen diesen Sachverhalt jedoch vom EuGH entscheiden.

Am Mittwoch, den 10. Oktober 2012, klagten die besagten sechs Berliner Landesbeamte, darunter vier Landespolizeibeamte, vor dem Verwaltungsgericht, weil sie sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlten. Sie forderten eine Besoldung nach der höchsten Besoldungsstufe. Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts fällte noch kein Urteil und verwies stattdessen auf den EuGH, der diese Angelegenheit klären soll. Am 23. Oktober 2012 soll es erst von Seiten des Verwaltungsgerichts ein Urteil geben.

Die Beamten fordern eine rückwirkende Höhergruppierung in die höchste Besoldungsstufe ab dem Jahre 2008. Damals gelang einem 39-jährigen Landesangestellten eine Vergütung nach der höchsten Tarifstufe des Bundesangestelltentarifs BAT einzuklagen, die dann vom Bundesarbeitsgericht im Jahre 2011 bestätigt wurde.

Durch diesen Prozess wurde eine inhaltliche Übertragung auf die Beamten für wahrscheinlich angesehen, da im Besoldungsrecht ebenso nach Altersstufen differenziert wird. Eine rückwirkende Angleichung der Besoldung vor dem Jahre 2008 ist jedoch nicht mehr möglich, da eine Verjährungsfrist von drei Jahren eingehalten werden muss.

Anders als Angestellte werden Beamte nicht entlohnt, sie erhalten für ihre Tätigkeiten eine Beamtenbesoldung. Im europäischen Recht wird dies nicht unterschieden, so dass Beamte sich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum BAT vom 10. November 2011 und auf das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie RL 2000/78/EG berufen können. Die Richtlinie RL 2000/78/EG wurde vom Bund als Antidiskriminierungsgesetz in nationales Recht im Jahre 2006 umgesetzt.

In Berlin ist zum 1. August 2011ein neues Besoldungsrecht in Kraft getreten, wobei das Lebensalter bei der Eingruppierung in eine Besoldungsstufe wegfällt und stattdessen nur noch die Laufbahn und die tatsächliche Dienstzeit über eine Einstufung entscheiden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Beamten, sondern nur für neu eingestellte Staatsdiener. Für Beamte, die vor dem 01. August 2011 im Dienst waren, gelten Übergangsregelungen.

Sollten die sechs Beamte in Berlin vor dem EuGH recht bekommen, so könnte dem Land eine Klagewelle drohen. Schon jetzt sind etwa 1.000 ähnliche Klagen von Anwälten auf Eis gelegt worden, bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde. Welche Kosten auf das Land Berlin bei einem Urteil zugunsten der Beamten zurollen würden, dazu wollte sich die Innenverwaltung nicht äußern.

Die Frage nach der wohl angemessenen Beamtenbesoldung scheint in Berlin jedenfalls nicht so schnell vom Tisch zu sein, denn am 26. Oktober 2012 klagt bereits ein weiterer Kandidat vor dem Verwaltungsgericht gegen die schlechte Besoldung der Beamten: Der Beamtenbund.

Quelle: tagesspiegel.de