Die angestellten Lehrer vieler Berliner Schulen sind am 15. Februar zu einer Kundgebung aufgerufen, die vor der Senatsverwaltung für Finanzen stattfindet. Dazu gehören u.a. zentral verwaltete Eliteschulen wie Nelson Mandela, das Gymnasium Tiergarten, das Hans-Carossa- und Willi-Graf-Gymnasium, die Gemeinschaftsschule Wilhelm von Humboldt und viele berufsbildende Schulen. Da es in der Vergangenheit bereits etliche ergebnislose Streiks gegeben hat, ist unklar, wie viele Lehrer sich tatsächlich an dem Streik beteiligen.
Gründe für den Streik
Die Lehrergewerkschaft GEW fordert einen eigenen Tarifvertrag für die ca. 13000 Berliner Lehrer. Die jetzige Entlohnung erfolgt nach der Beamtenbesoldung. Da diese anderen Gesetzmäßigkeiten folgt, treten immer wieder Probleme auf.
So gibt es bei Beamten kaum eine Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt, da sie nicht wie Angestellte in die Rentenkasse und die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die angestellten Lehrer sind damit finanziell im Nachteil, was der GEW ändern möchte. Demnach sollen Grundschullehrer das gleiche Geld wie Studienräte bekommen. Wenn eine Lehrkraft ohne Lehrerausbildung mindestens zwei Jahre lang tätig war, soll sie ebenfalls das volle Gehalt erhalten.
Rechtmäßigkeit und separate Verhandlungen in Berlin
Die Rechtmäßigkeit dieses Streiks vom Senat bezweifelt worden, da Berlins in die Tarifgemeinschaft eingebunden ist. Da aber eine gesetzliche Tarifautonomie gilt, hatte das Arbeitsgericht Berlin der GEW schon 2013 das Recht zu streiken zugestanden.
Die Tarifautonomie besagt auch, dass ein einzelnes Bundesland Tarifverträge für seinen eigenen Bereich abschließen darf, denn es ist für seine Angestellten verantwortlich, auch wenn es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist.
Einigung scheiterte bereits
Die Streiks der Jahre 2014/2014 waren gescheitert, weil der Senat auf TdL-Ebene verhandeln wollte. Als es im März 2015 eine Einigung zwischen TdL und dem Beamtenbund gab, wollte die GEW diese nicht unterschreiben.
Da Berlin seinen Lehrern keinen Beamtenstatus gewährt, bietet es andere Vergünstigungen wie ein vergleichsweise hohes Einstieggehalt für Junglehrer. Diese Bedingungen wollen andere Bundesländer nicht übernehmen, da die Lehrer dort verbeamtet werden.
Hohes Einstiegsgehalt für Junglehrer
Diese hohen Einstiegsgehälter wurden es nicht tarifvertraglich festgelegt und könnten gekippt werden, so die GEW. Die Finanzverwaltung sieht diese nicht in Gefahr und möchte die sei, Sonderregelung sichern. Die Verwaltung ist auch gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit als Ausgleich für die Entgeltregelung. Einer Kürzung müsste der TdL tarifvertraglich oder übertariflich zustimmen.
Kritik von der Konkurrenz
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der zum Deutschen Beamtenbund gehört, ist gegen den Streik. Er sieht die GEW bei den Tarifverhandlungen gescheitert. Der VBE meint, dass die GEW zum Streik aufgerufen habe, damit das Scheitern der Verhandlungen dem Senat zugeschrieben werden kann. Im Gegensatz zur GEW will der VBE eine Verbeamtung der Berliner Lehrer erreichen.
Vereinbarungen der 90-er Jahre sind kein Vorbild
In den 90er Jahren hatte es zwischen der GEW und den Schulsenatoren Vereinbarungen, die die Situation der Lehrer verbesserten. Sie galten so wie Tarifverträge, obwohl es keine waren. Auf der Grundlage dieser Verhandlungen wurde die Lehrerbeschäftigung auch während des Überhangs gesichert, man schaffte einen Einstellungskorridor und erreichte eine Stundenermäßigung für Klassenleiter und ältere Lehrkräfte.
GEW und Finanzverwaltung können die Erfahrung der 90-er Jahre aber in der aktuellen Situation nicht nutzen, da es nun unmittelbar um die Bezahlung der Lehrkräfte geht.