Kürzlich wurde beschlossen, dass Beamte in Sachsen statt eines Weihnachtsgeldes ab Juli 2016 eine höhere Besoldung erhalten werden. Das Weihnachtsgeld wird es als solches in Sachsen nicht mehr geben. Stattdessen wird die Sonderzahlung in die Beamtenbesoldung eingerechnet. In einigen Bundesländern ist dies bereits schon umgesetzt worden, Sachsen zieht nun ebenso hinterher.

Für die Nullrunden der letzten Jahre soll es eine Ausgleichszahlung geben. Der ausgehandelte Kompromiss soll dem Land etwa 300 Millionen Euro bei einer Gesamtlaufzeit von zehn Jahren kosten. Rechnet man nun noch die Altersversorgung, künftige Zuschläge und Nachzahlungen der Beamten mit ein, so entstehen dem Land rund 435 Millionen Euro Mehrkosten, wie Finanzminister Georg Unland bekannt gab.

Wie Markus Schlimbach, der DGB-Vizechef von Sachsen, mitteilte, wird es das Weihnachtsgeld in Sachsen nicht mehr geben. Stattdessen steigen die Bezüge der Beamten ab Juli um 2,61 Prozent. Als Gegenzug müssen die Landesbeamten auf die im Jahre 2014 eingeführte Strukturzulage verzichten. Auch die Anhebung der Leistungszuschläge wird wegfallen. Dafür sollen die Staatsdiener Nachzahlungen für die Nullrunden ab dem Jahr 2011 erhalten. Die Nachzahlungen sollen dabei noch im Jahr 2016 den Beamten ausgezahlt werden. Der Sächsische Landtag muss diesen jedoch noch zustimmen.

Tabelle: Zu erwartende Nachzahlungen für das gestrichene Weihnachtsgeld

Tabelle: Nachzahlungen für das gestrichene Weihnachtsgeld

Streichung von Weihnachtsgeld war verfassungswidrig

Im Jahr 2011 hatte das Land Sachsen seinen rund 30.000 Beamten das Weihnachtsgeld gestrichen, um rund 37 Millionen Euro zu sparen, wie das Finanzministerium bekannt gab. Ersatz für das gestrichene Weihnachtsgeld gab es jedoch nicht. Es wurde im Jahr 2014 vonseiten des Landes versucht, einen Ausgleich mittels der im Jahr 2014 eingeführten Zulagen zu schaffen, doch diese schienen den Landesbeamten bei Weitem kein Ausgleich zu sein.

Somit zogen sie zu Tausenden vor Gericht. Etwa 25.000 Beamte reichten Widersprüche gegen ihre Besoldung und demnach gegen das gestrichene Weihnachtsgeld ein. Am Ende bekamen sie vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2015 Recht mit der Begründung, dass die Sonderzahlung ein Teil der Alimentation sei und demnach den Beamten nicht gestrichen werden darf. Das Gericht verlangte vom Land, dass es bis Juli 2016 eine angemessene Regelung finden muss, da es nicht rechtens gehandelt hatte.

Der DGB und der Beamtenbund sind mit der gefundenen Regelung zufrieden, auch wenn die Höhe der Besoldungsanhebung ab Juli 2016 nicht die Höhe des Weihnachtsgeldes erreicht. Wie Reinhard Schade vom Richterverein mitteilte, sei eine Besoldungserhöhung ebenso ein Anreiz für die Gewinnung von Jungbeamten.