Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass das Land Sachsen seinen Beamten das Weihnachtsgeld für das Jahr 2011 nachzahlen muss. Grund dafür sei die Besoldung, die durch das Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Betroffen von den kommenden Nachzahlungen sind alle Beamten in der Besoldungsgruppe A 10, die im Jahr 2011 kein Weihnachtsgeld erhalten haben.

Kürzung der Besoldung unrechtmäßig

Wie das Bundesverfassungsgericht erklärte, sei die Besoldung der Beamten verfassungsrechtlich strengen Maßstäben unterlegen. Das Land könne zwar die Besoldung kürzen, jedoch nur dann, wenn eine Ausnahmesituation des Haushaltes oder aber eine Haushaltskonsolidierung vorliegt. Im Jahr 2011 lag jedoch keine der genannten Gründe vor, so dass das Gericht die Kürzungen der Besoldung als unrechtmäßig ansah. Die Karlsruher Richter gaben dem Land Sachsen nun bis Juli 2016 Zeit, um verfassungskonforme Regelungen bezüglich der Beamtenbesoldung auf den Weg zu bringen.

Polizeibeamte protestierten heftig gegen die Kürzungen

Durch die Einsparungen sollten rund 23 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden, wie das Land bekannt gab. Vor allem bei der Polizei wurde heftig dagegen protestiert, da vorrangig Polizeibeamte in den unteren Besoldungsgruppen von den Einsparungen betroffen waren. Bisher wurde noch nicht die Höhe der kommenden Nachzahlungen bekannt gegeben. Zuletzt hatte es Nachzahlungen für etwa 30.000 Beamte gegeben, wobei die Beträge zwischen 350 und 1.500 Euro brutto beziffert wurden.

25.000 Beamte legten Widerspruch ein

Gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes hatten rund 25.000 Beamte Widerspruch eingelegt. Bisher ist noch nicht klar, wer alles von den Nachzahlungen profitieren soll. Es steht noch aus, ob nur diejenigen Beamten eine Nachzahlung erhalten, die gegen die Kürzung Widerspruch eingelegt hatten oder ob alle Beamte von den nachträglichen Weihnachtsgeldzahlungen profitieren sollen.

Gemäß dem Bundesverfassungsgericht haben jedoch nur diejenigen Beamten einen Anspruch auf eine Nachzahlung, die einen Widerspruch eingelegt haben.

Land kosten Nachzahlungen in Höhe eines dreistelligen Millionenbereichs

Die Gewerkschaften, allen voran der DGB, gehen davon aus, dass alle Beamten unabhängig in welcher Besoldungsgruppe sie eingruppiert sind, eine Nachzahlung des Weihnachtsgeldes seit dem Jahr 2011 erhalten. Wenn das Gericht tatsächlich allen Beamten eine Nachzahlung einräumt, so kommen auf den sächsischen Haushalt Mehrausgaben in Höhe eines dreistelligen Millionenbereichs zu. In den kommenden Tagen will sich das sächsische Finanzministerium zu der Thematik äußern.

Tabelle: Ergebnis einer Umfrage zum Erhalt von Weihnachtsgeld in Deutschland im Jahr 2015

Die nachfolgende Tabelle gibt an, wie viel prozentualer Anteil der entsprechenden Sparte ein Weihnachtsgeld erhält. So gaben 54 Prozent aller Befragten an, ein Weihnachtsgeld zu erhalten.

Tabelle: Wieviel Weihnachtsgeld in Prozent

Quelle: statista