Zwischen der Besoldungshöhe von EU-Beamten und Beamten, die in Deutschland tätig sind, gibt es enorme Unterschiede. So verdient ein verheirateter EU-Beamter mit zwei Kindern beispielsweise in der Besoldungsstufe 1 3714 Euro brutto zuzüglich 594 Euro Auslandbezüge und wird mit nur 48 Euro Steuern zur Abgabe verpflichtet.
Ein Beamter in Deutschland hingegen verdient bei einer vergleichbaren Diensttätigkeit und unter gleichen Bedingungen 2237 Euro brutto. Davon werden 105 Euro Steuern abgezogen.
Nach dem Entwurf des Haushaltsplanes der EU-Kommission sollen die Dienstbezüge der EU-Beamten in drei Schritten bis 2011 nochmals erhöht werden. Die rund 32.140 EU-Beamten können sich somit über eine Gehaltssteigerung von insgesamt bis zu 5,35 Prozent freuen.
Geplant sei eine Gehaltsanpassung um 2,2 Prozent Ende des Jahres 2010 sowie um 1,3 Prozent nochmals im Jahr 2011. Der dritte Schritt der Erhöhung der Dienstbezüge würde rückwirkend zum 01. Juli 2009 berechnet werden, da die geplante Erhöhung um 3,7 Prozent im Jahr 2009 gestoppt wurde. Stattdessen wurde nur die Hälfte der geplanten Anhebung gezahlt.
Gegen die verringerte Zahlung der geplanten 3,7 Prozent Erhöhung wurde seitens der EU-Beamten vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht. Die Entscheidung der Richter steht noch aus. Jedoch ist eine Rechtssprechung für die EU-Beamten aufgrund des festgesetzten Erhöhungsrhythmus in der Besoldung wahrscheinlich.
Sofern das Urteil der Richter eine dreifache Anhebung der Dienstbezüge billigt, würde das Einkommen eines EU-Beamten beispielsweise in der ersten Besoldungsstufe um 225 Euro auf 4125 Euro brutto steigen.