Im Jahr 2011 haben rund 25.000 Beamte der Europäischen Kommission Anspruch auf 57 bis 63 Tage bezahlte freie Tage. Die genaue Anzahl der Tage ist altersabhängig.
Grund für die erhöhte Anzahl der freien Tage ist der Überstundenausgleich, in dem Überstunden entweder als freie Tage oder während der 37,5 Stunden-Woche verrechnet werden können. Die Überzahl der EU-Beamten entscheidet sich für eine Verrechnung der Überstunden als freie Tage. Somit bilden die aus Überstunden bis maximal 24 gesammelten Tage, der reguläre Urlaubsanspruch von 24 bis 30 Tage und die gesetzlich geregelten neun freien Tage eine Gesamtfreizeit von 57 bis 63 Tage.
Rund 1.962 von derzeit 4.569 Beamten der höchsten Stufe hatten im September 2010 ihren Überstundenausgleich in Anspruch genommen.
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