In Bremen sollen die Beamten nach Entschluss der Bremischen Bürgschaft statt wie bisher 65 nun 67 Jahre lang im Staatsdienst tätig sein. Die Pensionsgrenze wurden somit an die schon bestehenden Grenzen der Altersrente im öffentlichen Dienst angeglichen.
Jedoch sind nicht alle Beamten von dieser Regelung betroffen. So sind beispielsweise Beamte der Feuerwehr ausgeschlossen. Grund für die Anhebung der Pensionsgrenzen ist das geschürte Sparpaket der Koalition. Etwa ein Viertel des Bremer Haushaltes nehmen Personalkosten ein. Dies ist nicht mehr länger tragbar, wie die Koalition mitteilte. Somit sei es unumgänglich gewesen, auch bei den Beamten zu sparen.
Quelle: radiobremen.de