In Thüringen soll aufgrund der Neubesetzung von diversen Stellen für Beamte die Ämterbündelung in Zukunft eine Ausnahme bleiben. Eine entsprechende Änderung im Besoldungsgesetz wurde nun in erster Lesung im Landtag beraten. Die Neuregelung des Besoldungsgesetzes sei die Antwort auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wie Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) mitteilte.

Änderungen soll es unter anderem in den Aufgaben der rund 30.000 Landesbeamten geben. Die Aufgaben sollen dann allesamt neu bewertet werden. 

Zudem soll der Familienzuschlag neu geregelt werden. Dabei geht es insbesondere um die zum 1. August 2001 rückwirkende Zahlung des Familienzuschlages, welcher von Beamten mit einer eingetragenen Lebensgemeinschaft beantragt wurde. Mit der Neuregelung des Familienzuschlages reagiert das Land Thüringen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012. Damals wurden gerichtlich gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichgestellt.

Quelle: haufe.de