Die Änderung der Besoldungshöhe mit der Nullrunde bei den Beamten in Nordrhein-Westfalen, die vom Landesverfassungsgericht vor der Sommerpause für nichtig erklärt wurde, muss nun von der Ministerpräsidentin des Landes NRW, Hannelore Kraft, neu ausgearbeitet werden. Dazu muss Kraft zusammen mit den Gewerkschaften einen akzeptablen Kompromiss für beide Seiten finden.
„Es wird keine 1:1-Umsetzung geben“
Mit einer fast schon hundertprozentigen Sicherheit wird es keine 1:1-Übertragung geben, wie Kraft erklärt, vielmehr will die Ministerpräsidentin versuchen, mit den Gewerkschaften eine anderweitige Lösung zu finden. Für das Land NRW steht dabei viel Geld auf dem Spiel, denn der ursprüngliche Plan der Regierung war es, mit den Nullrunden und der eingeschränkten Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst auf die Landesbeamten rund 700 Millionen Euro einzusparen. Geld – welches die Regierung des Landes für den Schuldenabbau einsetzen wollte. Jedoch kippte das Gericht die Nullrunden. Somit muss NRW zusammen mit weiteren Bundesländern seine Besoldung neu regeln. Wie die Ministerpräsidentin mitteilte, sehe das Verfassungsgericht „keine 1:1-Umsetzung vor. Das ist die Basis, auf der wir mit den Gewerkschaften reden.“
Beamten mehrerer Landesregierungen klagten gegen Besoldung
Im Frühjahr 2014 wurde ein neues Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erzielt, wobei innerhalb einer Frist von zwei Jahren die Gehälter um 5,6 Prozent steigen sollen. NRW hatte das Tarifergebnis nicht inhaltsgleich auf alle Beamten im Land übertragen. Daraufhin legten viele Beamten Klage ein.
Jedoch ist NRW nicht das einzige Land, welches Klagen von seinen Beamten erhielt. Alle Bundesländer, die ihren Beamten keine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom öffentlichen Dienst auf die Beamten gewährten und somit die Landesbeamten Abstriche hinnehmen mussten, müssen nun aufgrund des Gerichtsurteils ihre Besoldung neu anpassen. Dazu gehört zum Beispiel Rheinland-Pfalz, welches die Beamtenbesoldung lediglich um ein Prozent angehoben hatte. Aber auch Baden-Württemberg hatte das Tarifergebnis nicht in vollem Umfang weitergegeben, sondern erst im Jahr 2014 die Besoldung um 2,45 Prozent für die Besoldungsgruppen ab A 12 angehoben.
Gewerkschaften wollen 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten
Für den Beamtenbund steht schon jetzt fest, dass lediglich eine 1:1-Übertragung in Frage kommt. Eine stufenweise Anhebung wäre erst für die nachfolgenden Jahre möglich. „Man sollte jetzt keine Drohkulisse aufbauen“, wie die Gewerkschaft mitteilte. „Für 2013 und 2014 ist nach unserer Einschätzung nur eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses möglich“, ließ die Gewerkschaft zudem verlauten. Damit steht fest, dass die Verhandlungen zwischen Kraft und den Gewerkschaften eher zäh verlaufen werden, bis ein akzeptables Ergebnis für beide Seiten erzielt werden kann.
Quelle: ksta.de