Beamte in NRW können auf mehr Geld hoffen. Die Landesregierung scheiterte vor dem Verfassungsgericht in Münster, ihre neue Besoldungsregelung mit den verankerten Nullrunden für Beamte ab den Besoldungsgruppen A 13 durchzuringen. Somit können nun Beamte der Besoldungsgruppen ab A 11 rückwirkend mit mehr Geld rechnen.
Staffelung der Besoldungsanhebung soll bleiben
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) versuchte bisher in drei geheim gehaltenen Sitzungen mit den Gewerkschaften eine Einigung zu erzielen. Dabei versuchte Kraft weiterhin, ihre Besoldungsstaffelung beizubehalten. Eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 komme für sie weiterhin nicht in Frage.
Nullrunden wurden für nichtig erklärt
Das Verfassungsgericht in Münster hatte die Nullrunden der Regierung ab den Besoldungsgruppen A 13 für nichtig erklärt. Gegen eine Staffelung der Besoldungsanhebung hätte das Gericht nichts einzuwenden.
Die rot-grüne Landesregierung übertrug das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst bis zu den Besoldungsgruppen A 10. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 wurde eine zweiprozentige Erhöhung der Beamtenbesoldung anberaumt. Beamte ab A 13 sollten leer ausgehen.
Schuldenbremse 2020 muss eingehalten werden
Derzeit versucht die Regierung eine interne Einigung zu erlangen. Das Ergebnis wird dabei noch ausdiskutiert. Eines ist jedoch jetzt schon absehbar: nämlich, dass die Höhe der Besoldungsanhebung für 2013 und 2014 den Sparzwang bei der Tarifrunde 2015 bestimmt. Soll heißen, je höher die Besoldungsanhebung für die Jahre 2013 und 2014 ausfällt, je sparsamer muss die Regierung bei der Tarifrunde 2015 sein, um letzten Endes die Schuldenbremse 2020 einhalten zu können.
Einigung ist noch nicht in Sicht
Eine vollständige Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst auf die Beamten würde den Haushalt um 1,3 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Somit komme für die Regierung keine vollständige Übertragung infrage. Experten gehen davon aus, dass auch ein neues Besoldungsgesetz vor Gericht landen könne. Inwieweit es nun zu einer Einigung zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung kommen wird, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass eine Einigung schnellstmöglich erzielt werden muss.
Quelle: general-anzeiger-bonn.de