Beamte in Nordrhein-Westfalen erhalten nach langen Gesprächen der Landesregierung und den Gewerkschaften nun doch mehr Besoldung. Die geplanten Nullrunden wurden zurückgenommen.
Demnach sollen alle Staatsdiener in den Besoldungsstufen ab A 11 mehr Geld für die Jahre 2013 und 2014 erhalten. Im Jahr 2013 soll die Besoldung um 1,5 Prozent rückwirkend steigen. Das Gleiche gilt für das Jahr 2014.

Zudem sollen Beamte einen Festbetrag von 30 Euro pro Monat für das Jahr 2013 und 40 Euro monatlich für das Jahr 2014 bekommen. Insgesamt gesehen steigt demnach die Besoldung der Staatsdiener in den Besoldungsgruppen ab A 11 im Jahr 2013 um 369 Euro und im Jahr 2014 um 492 Euro. Dies gab die rot-grüne Landesregierung am Freitag, den 22. August 2014, in Düsseldorf bekannt.

Besoldung wird rückwirkend aber zeitverzögert gezahlt

Die Besoldungserhöhung soll rückwirkend gezahlt werden, jedoch mit einigen Monaten Verzögerung. Beamte in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 sollen in den Jahren 2013 und 2014 auf insgesamt acht Monate, vier Monate je Jahr, auf die Besoldungsanhebung verzichten. Beamte in den höheren Stufen müssen insgesamt 16 Monate, also 8 Monate pro Jahr, auf die Erhöhung der Besoldung verzichten.

430 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben

Wie Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mitteilte, waren es sehr lange und schwierige Gespräche. Trotz dessen sehen die Gewerkschaften und die Regierung das Ergebnis als einen tragfähigen Kompromiss. Die Besoldungsanhebung wird den Haushalt um zusätzliche 430 Millionen Euro belasten.

Besoldungsanhebung für Beamte ab A 11 gültig

Die Besoldungsanhebung gilt jedoch insgesamt nur für Beamte, die ab A 11 eingruppiert sind. Alle unteren Besoldungsgruppen hatten bereits eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst erhalten. Demnach gehen sie bei dieser Anhebung leer aus. Insgesamt erhielten Beamte in den Besoldungsgruppen bis A 10 eine Anhebung ihrer Beamtenbesoldung um 5,6 Prozent.

Ursprüngliche Regelung der Beamtenbesoldung war verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht in Münster hatte die Beamtenbesoldung des Landes NRW als verfassungswidrig erklärt. Die geplanten Nullrunden ab den Besoldungsgruppen A 13 seien nicht akzeptabel und würden gegen die Verfassung verstoßen. Zudem war eine Anhebung der Besoldung um insgesamt lediglich zwei Prozent für Beamte in den Besoldungsstufen A 11 und A 12 für die Jahre 2013 und 2013 geplant.

Beamte erhalten insgesamt ein deutliches Plus

Die Landesregierung will nun einen neuen Gesetzentwurf für die Neuregelung der Beamtenbesoldung vorlegen. Insgesamt gesehen sprachen der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Beamtenbund von einem guten Ergebnis. Wie der Landeschef der DGB, Andreas Meyer-Lauber, mitteilte, würden alle Beamten im Land ein deutliches Plus erhalten. Es würden lediglich nur ein paar kleinere Einbußen gegenüber der ursprünglichen Forderung hingenommen werden müssen. Insgesamt liegt die Erhöhung der Beamtenbesoldung bei rund 430 Millionen Euro, die die Landesregierung zusätzlich stemmen muss. Jedoch können sie trotz dessen etwa 220 Millionen Euro einsparen. Geplant seien Einsparungen in der Größenordnung von rund 700 Millionen Euro gewesen. Die Einsparungen konnten jedoch nur durchgesetzt werden, wenn die Besoldungsanhebung der Beamten zeitlich verzögert werden würde. Hätte es keine zeitliche Verzögerung bei der Anhebung der Besoldung gegeben, so hätte dem Land die Besoldungserhöhung insgesamt rund 900 Millionen Euro gekostet.

Richter sind weiterhin unzufrieden mit der Neuregelung der Besoldung

Entgegen der Landesregierung und den Gewerkschaften zeigten sich die Richter unzufrieden mit dem Ergebnis. Mehrere Gewerkschaften lehnten das Ergebnis ab. Für die Richter und Staatsanwälte ist das erzielte Ergebnis nicht zufriedenstellend. Für die Verwaltungsrichtervereinigung ist die neue Besoldungsregelung ebenso verfassungswidrig. Für die Landesregierung in NRW waren die Gespräche mit den Gewerkschaften wichtig, um neuen Protesten und Klagen vorzubeugen. Die Zustimmung der Gewerkschaften zur Neuregelung der Beamtenbesoldung ist jedoch nicht zwingend Voraussetzung für einen neuen Gesetzentwurf. Um jedoch erneuten Klagen entgegenzuwirken, hatte die Landesregierung auf eine Zustimmung der Gewerkschaften gesetzt. Sollte es trotz dessen erneute Klagen geben, da nicht alle Gewerkschaften zugestimmt hatten, so wollen sich die Gewerkschaften dbb und DGB nicht an den Klagen beteiligen und diese unterstützen.

Quelle: welt.de

Siehe auch:

Beamte in NRW können auf mehr Besoldung hoffen