Gemäß dem Landesfinanzministerium sollen die Erhöhungen der Beamtenbesoldung für die Jahre 2013 und 2014 erst gegen Ende November umgesetzt werden. Vor gut einer Woche hatte die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass Beamte im Land NRW eine Nachzahlung erhalten werden. Zwar nicht in vollem Umfang, da dies sonst den Haushalt zu sehr belastet hätte, jedoch soll die Erhöhung für die Beamten in spürbarer Höhe ausfallen, wie mitgeteilt wurde.
Beamtenbesoldung steigt um 1,5 Prozent
Die Gewerkschaften und die Landesregierung von NRW verständigten sich vor einer Woche auf einen Kompromiss bezüglich der Besoldungserhöhung. Demnach erhalten alle Beamten ab der Stufe A 11 im Land eine Erhöhung ihrer Besoldung um 1,5 Prozent für das Jahr 2013. Die gleiche Anhebung soll es für die Landesbeamten für das Jahr 2014 geben.
Auszahlung der Besoldungserhöhung verzögert sich
Die Verzögerung der Anhebung der Besoldung liegt darin begründet, dass das entsprechende Gesetz zur Anpassung der Besoldung noch verabschiedet werden muss und derzeit das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ohnehin schon ausgelastet ist.
Demnach musste eine Studienrätin, die an einer Düsseldorfer Schule tätig ist, rund 2 Monate auf ihre erhöhte Besoldung warten, als sie befördert wurde. Des Weiteren werden Arztkosten nicht rechtzeitig erstattet, da die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt. Wie das Landesfinanzministerium erklärte, würde bereits sehr ausgiebig an der Auszahlung der Besoldungserhöhung gearbeitet werden.
Anwendung der Fünftelregelung noch unklar
Bisher ist noch unklar, ob für die Beamtenanhebung die sogenannte Fünftelregelung angewendet wird. Bei der Anwendung würden 20 Prozent der Nachzahlungssumme bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, was wiederum zur Folge hat, dass weniger Einkommensteuer fällig wird, da der Nachzahlungsbetrag nur zu 20 Prozent bei der Berechnung der Progression berücksichtigt wird.
Beamte, die möglicherweise zu viel Geld gezahlt haben, können sich dieses mit der Steuererklärung zurückholen, wie das Finanzministerium mitteilte. Jedoch sollen Beamte nicht große Summen erwarten, denn bei einer Nachzahlung von 2.000 Euro würde der Beamte durch die Fünftelregelung lediglich 10 Euro sparen.
Quelle: rp-online.de
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