Für Lehrer und Polizeibeamte in Brandenburg werden entscheidende Neuerungen ab 01. Januar 2018 in Kraft treten.
So sollen die Eingangsämter für Lehrer an Grundschulen sowie für Polizeibeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes und des mittleren Justizvollzugsdienstes angehoben werden. Des Weiteren soll für alle Polizeivollzugsbeamten die freie Heilfürsorge eingeführt werden. Für Waldarbeiter ist eine Altersteilzeitregelung vorgesehen.
Eingangsämter für Lehrer werden angehoben
Grundschullehrer sollen ab dem 01. Januar 2019 statt in die Besoldungsgruppe A 12 in die A 13 eingruppiert werden. Dies gilt auch für Lehrer, die eine Befähigung nach der ehemaligen DDR erlangt haben. Sie sollen ab 01. Januar 2019 in einem ersten Schritt von A 11 in die A 12 und zum 01. August 2020 in einem zweiten Schritt von A 12 nach A 13 hochgestuft werden. Damit wird das Land Brandenburg neben Berlin zum Vorreiter für die Eingruppierung von Grundschullehrern.
Polizeibeamte werden auf A 8 höhergruppiert
Ebenso soll es auch eine Höhergruppierung bei den Polizeibeamten geben. So werden Beamte im mittleren Polizeivollzugsdienst und im mittleren Justizvollzugsdienst von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 hochgestuft. Zum 01. Januar 2019 soll dann die freie Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamten als Option eingeführt werden. Die bisherigen Regelungen werden bis dahin angepasst. Ab dem 01. Januar 2018 erhalten Beschäftigte in der Bereitschaftspolizei eine Zulage von 60 Euro pro Monat.
Einführung einer Altersteilzeitregelung für Waldarbeiter
Waldarbeiter im Bereich des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) sollen Verbesserungen in der Altersteilzeit ab 01. Januar 2018 erhalten. Hauptziel ist es, den Demografiewandel vorzubeugen, in dem das Ausscheiden von älteren Waldarbeitern, die die Regelaltersgrenze für den Renteneinstieg erreicht haben, erleichtert werden soll.