Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in seinem Urteil, dass verbeamtete Lehrer, die in einer „Zwangsteilzeit“ tätig waren, rückwirkend Besoldungsansprüche geltend machen können. Das Land Brandenburg muss die zurückbehaltenen Besoldungsbeträge den Lehrern nachzahlen und deren Ansprüche auf Versorgung für den Ruhestand anheben.

Der Streit um die anscheinend nicht verfassungsgemäß gezahlten Leistungsprämien an Beamte in Osnabrück geht weiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein forderten von allen Kreisen und kreisfreien Städten einen schriftlichen Bericht an.

Bei den Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern für  Mitglieder der Landesregierung in Brandenburg soll es jetzt vermehrt Einsparungen geben. Der Sparplan ist fast schon beschlossene Sache, denn das Kabinett stimmte der Vorlage von Innenminister Dietmar Woidke, welche unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt enthält, zu. Dieser soll zugleich einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten.

Brandenburger Beamte, Richter und Versorgungsempfänger können sich auf eine Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vom März 2011 freuen. Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf des Finanzministers, welcher nun dem Landtag weitergeleitet wird, zu.

Der Bund der Steuerzahler hat die Bürgermeisterin des Ortes Bramsche bei Osnabrück, Liesel Höltermann (SPD), wegen Untreue angezeigt. Höltermann soll sich wegen der vorsätzlichen Hinwegsetzung über die Beamtenbesoldungsverordnung verantworten.

Die Berichte von Kindern über sexuelle Übergriffe nehmen an Schulen zu. Dabei sind selten Lehrer als Täter involviert, sondern Bekannte, Verwandte und Freunde der Familie des Kindes. Da Kinder in Schulen zunehmend von Missbräuchen berichten, fordern Experten jetzt eine Integrierung der Problematik in die Lehrerausbildung. Lehrer sind zumeist hinsichtlich dessen nicht richtig ausgebildet und können nur schwer damit umgehen.

Beamte im Mittleren sowie im Höheren Dienst müssen nach Ansicht von Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium und IT-Beauftragte der Regierung, fachlich intensiver auf die Führungsrolle weitergebildet werden, um auf Börsencrashs, wirtschaftliche Krisen, Sparplänen sowie neue Reformen optimal reagieren und sich anpassen zu können.

Soldaten im Bund, auf Zeit sowie im Wehrdienst erhalten neben ihrer Besoldung bzw. ihrem Wehrsold bestimmte Zulagen. Für den Anspruch ist entscheidend, dass die jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Zulage erbracht sind.

Soldaten im Bundesdienst, Bundeswehrsoldaten, erhalten Beamtenbesoldung gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bezüge können durch den nachstehenden Besoldungsrechner online kostenfrei ermittelt werden. Die dazu erforderlichen Angaben wie unter anderem Daten zur Beschäftigung, zur Familie und zur Steuer werden online in den Rechner eingegeben.

Beamte in Baden-Württemberg erhalten als Vergütung Beamtenbesoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Baden-Württemberg. Die Beamtenbesoldung wurde durch die Übernahme des tariflichen Ergebnisses vom öffentlichen Dienst für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend angepasst. Die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich Anfang 2025.

Bedienstete der Bundeswehr erhalten als Vergütung je nach Berufsausübung Beamtenbesoldung oder Wehrsold.