Georg Schertz, ehemaliger Polizeichef und nun im Ruhestand, warnt vor einem enormen Defizit an Polizeibeamten in Berlin. Insgesamt seien 8.000 Beamte zu wenig auf den Berliner Straßen unterwegs. Er selbst legte sein Amt 1992 nieder und ging in Pension. Zuvor war er von 1987 bis 1992 Polizeipräsident in Westberlin, danach im gesamten Stadtgebiet. Nach dem Mauerfall wurde die Polizei in ganz Berlin zusammengelegt. So kam man auf eine Anzahl von rund 21.000 Polizeibeamten, wie Schertz sich erinnert.

Das Bundesverfassungsgericht muss bald über vier Verfassungsbeschwerden mündlich verhandeln, die von Lehrern eingelegt wurden. Grund ist das geltende Streikverbot für Beamte.
Vier verbeamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vertreten die Ansicht, dass Lehrer als Beamte keine hoheitliche Tätigkeit ausüben und demnach das Streikverbot für Beamte nicht greifen könne. Das Streikverbot sei nicht mit völkerrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren und unverhältnismäßig.

Gemäß dem Bundesverwaltungsgericht ist die Besoldungsreform für Professoren mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Land Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß (Urteil vom 21. September 2017, 2 C 30.16). Die Besoldungsreform bezog sich auf die teilweise Anrechnung des erhöhten Grundgehalts und auf die Höhe der Leistungsbezüge für Professoren.
Hintergrund für das Urteil ist ein Professor in Rheinland-Pfalz, der im Jahr 2009, also vor der Besoldungsreform, zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 auch Leistungsbezüge in Höhe von 300 Euro bezog. Die Bezüge wurden im Rahmen seiner Berufung verhandelt.

Eine Polizeiakademie hatte vier Polizeianwärter nach vorheriger Zusage doch noch abgelehnt, da bekannt wurde, dass jeder von ihnen mindestens ein Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit verbuchen konnte. Die vier Polizeibeamten legten Klage ein und bekamen teilweise Recht vom Verwaltungsgericht (VG) Gießen.

Zwei Polizeianwärter verbindlich eingestellt

Die vier Polizeianwärter wurden mithilfe der gerichtlichen Entscheidung teilweise zum Einstellungstermin im September 2017 zum Vorbereitungsdienst an der Polizeiakademie zugelassen. Die Polizeiakademie lehnte die Bewerber nach der Zusage ab, da jeder von ihnen in der Vergangenheit mindestens ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, beispielsweise wegen Körperverletzung, anhängig hatte. Allerdings führten die damaligen Verfahren zu keiner Verurteilung.

Das Land Hamburg öffnet als erstes Bundesland in Deutschland in seinem vom Senat beschlossenen Gesetz „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ den Beamten den Weg zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Land will seinen Staatsdienern erstmals einen Zuschuss zahlen, wenn diese sich in der GKV versichern lassen. Das neue Beamtengesetz soll zum 01. August 2018 in Kraft treten. Hamburg folgt damit eine erst kürzlich öffentlich gewordene Forderung, Beamte in die GKV einzuspeisen, um vor allem damit Kosten zu sparen.

Gemäß einem Gesetzentwurf sollen Beamte in Sachsen-Anhalt künftig wieder ein Weihnachtsgeld erhalten. Dieses soll für die unteren Besoldungsgruppen mindestens 600 Euro betragen. Für alle anderen Besoldungsgruppen soll die Sonderzahlung mindestens 400 Euro betragen. Laut Aussagen des Finanzministers André Schröder (CDU) könnte das neue Besoldungsgesetz im Herbst vom Landtag beschlossen werden. Die Kosten werden dabei auf zwölf Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

Gemäß dem Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße muss die Zeit, die ein Beamter der Feuerwehr außerhalb der Dienststelle während seiner Alarmierungsbereitschaft wahrnimmt, nicht vollumfänglich als Arbeitszeit anerkannt werden.

Gemäß der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ist die Mindestgröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht als diskriminierend anzusehen und demnach rechtens. Für die Ausübung der polizeilichen Tätigkeit ist eine Mindestgröße einzuhalten, um die Durchsetzbarkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen zu gewährleisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin, Urt. v. 1.6.2017 – VG 5 K 219.16 im Rahmen einer Klage einer im Jahr 1997 geborenen Frau, die sich mit 1,54 m für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei im April 2017 bewarb, jedoch wegen Unterschreitung der maßgebenden Mindestgröße abgelehnt wurde.

Wie das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz mitteilte, soll der Pensionsfonds für die Altersversorgung der rund 45.000 Landesbeamten nach 21 Jahren abgeschafft werden. Die Pensionen sollen künftig aus dem Haushaltsbudget finanziert werden. Zudem soll die Vermögensverwaltungsfirma PLP Management GmbH & Co KG ebenso aufgelöst werden, die mit dem 5,65 Milliarden schweren Pensionsfonds und mit einem Anleihenwert von 800 Millionen Euro verbunden ist.

Die Arbeitszeiten liegen bei einigen Lehrern in Niedersachsen im Rahmen der Abiturvorbereitungen und –prüfungen bei rund 80 Stunden pro Woche. Unzumutbar und "weit über der rechtlichen Höchstgrenze" hinaus kritisieren der Philologenverband Niedersachsen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Beamte mit mehr als zwei Kindern können eine Nachzahlung beim Familienzuschlag verlangen, wenn dieser sich nicht an die Größe der Familie angepasst hat, wie das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil entschied.